Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fotodesign
Marcel, Thierry JACOB          Am_Sonnenhang_7    50354_Hürth              Partybilder-Koebes.de®

1.         Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge, sofern keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind.
"Fotografien" im Sinne dieser AGB sind alle von Thierry Jacob hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form sie erstellt wurden, auf welchem Medium sie vorliegen, auch wenn sie aus dem Archiv von Thierry Jacob stammen.
Für Fotoshootings gemeinsam vereinbarte Termine sind bindend.
Für Termine, die nicht mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Shooting abgesagt werden, wird eine Aufwandsentschädigung von 40,- € erhoben.

2.         Leistungsumfang
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Fotografien in digitaler Form im Datenformat "jpg" geliefert. Eine etwaige thematische oder andere Sortierung der Fotografien erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und zusätzlicher Vergütung. Die Originale der Fotografien verbleiben bei Thierry Jacob. Bedingt durch unterschiedliche Seitenverhältnisse einzelner Fotografien kann es zu Größenabweichungen kommen.
Im Falle der nicht persönlichen Abholung erfolgt die Versendung der Fotografien auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, nachfolgend AG genannt.

3.         Urheber-, Marken- und  Nutzungsrecht
Thierry Jacob steht das Marken- und Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Marken- und Urheberrechtsgesetzes ( MarkenG / UrhG) zu.
Die Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des AG bestimmt.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den AG auf diesen über. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung und Vergütung an Thierry Jacob.
Bei der Verwertung der Fotografien kann Thierry Jacob verlangen, als Urheber der Fotografie genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Thierry Jacob zum Schadensersatz.
Vorschläge und Weisungen des AG oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten begründen kein Miturheberrecht.
Der Besteller eines Bildnisses im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. Die hier eingeräumten Rechte gehen NICHT automatisch auf einen Vermieter/Verpächter einer Location, eines Saales oder Halle über! Diese Nutzungsrechte kann der Vermieter/Verpächter ebenfalls mit Zahlung einer Vergütung erwerben. Hierbei bezieht es sich immer auf EIN Event und ist keinesfalls eine Pauschale für weitere folgende Veranstaltungen!

4.         Gewährleistung         und     Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Thierry Jacob für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Thierry Jacob haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Thierry Jacob – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Thierry Jacob haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotografien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien schriftlich bei Thierry Jacob geltend zu machen. Danach gelten die Lieferungen und Leistungen als mangelfrei abgenommen.
Der AG versichert, dass er an allen Thierry Jacob übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt alleine der AG.
Der AG verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der AG nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Thierry Jacob berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen.
 
5.         Gestaltungsfreiheit
Hat der AG Thierry Jacob keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der AG während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Thierry Jacob behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des AG, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
 
6.         Vergütung
Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale nach § 19 UStG ohne Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten für z.B. Reisekosten, Modelhonorare, Materialkosten, Studiomieten, Requisiten, etc. sind vom AG zu tragen. Rechnungen sind sofort nach dem Fotoshooting in bar ohne Abzug zahlbar. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Fotografien Eigentum von Thierry Jacob.

7.         Leistungsstörungen  und     Ausfallhonorar
Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die Thierry Jacob nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Thierry Jacob auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der AG nachweist, dass Thierry Jacob kein Schaden entstanden ist.
Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie von Thierry Jacob schriftlich bestätigt wurden.
 
8.         Muster           und     Bildverarbeitung
Überlässt Thierry Jacob dem AG mehrere Fotografien zur Auswahl, hat der AG die nicht ausgewählten Fotografien innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurück zu senden. Für verlorene oder beschädigte Fotografien kann Thierry Jacob, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
Jede Form der elektronischen Bildverarbeitung, jede damit verbundene Änderung oder Bearbeitung der erhaltenen Fotografien, jede Speicherung auf digitalen oder analogen Speicher- und Wiedergabemedien, insbesondere die Übertragung auf externe Datenträger (z.B. CD-Rom, DVD, Disketten, etc.), die Verwendung von Teilen der gelieferten Fotografien zur Herstellung neuer digitaler Bilder, sowie jede Archivierung  der Fotografien bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung und gesonderter Vergütung.
 
9.         Gefahrübergang
Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferungen und Leistungen geht mit dem Zeitpunkt auf den AG über, in dem die Lieferung bzw. die Leistung Thierry Jacob verlassen hat.
Für bei Thierry Jacob lagernde Unterlagen des AG haftet Thierry Jacob nicht für Fälle des fahrlässigen Untergangs oder der fahrlässigen Beschädigung. Thierry Jacob ist berechtigt, derartige Unterlagen nach zwei Jahren zu vernichten.

10.       Eigenwerbung
Thierry Jacob ist berechtigt, alle von ihm hergestellten Produkte, einschließlich Personenbildnisse, zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Thierry Jacob hat das Recht in Veröffentlichungen über die Produkte als Urheber genannt zu werden. Insofern nichts anderes vereinbart wurde, erscheinen die Bilder im gleichnamigen Album, nach spätestens 7 Kalendertagen, ebenfalls hier: https://www.facebook.com/pages/Partybilder-Koebes/557854357586354?fref=ts Des weiteren behält er sich das Recht vor, Labels von Werbepartnern, in den Alben einzubringen.

11.       Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche Daten des AG können gespeichert werden. Thierry Jacob verpflichtet sich, die ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber / Veranstalter, dem Fotos zur eigenen Verwendung überlassen wurden, hat verbindlich und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass diese DSGVO konform verwendet werden!


12.       Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das für den Wohnsitz von Thierry Jacob zuständige Amtsgericht.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.